Dieser Gebührenrechner ermöglicht eine Berechnung der außergerichtlichen und der gerichtlichen Kosten, wahlweise nach dem neuen Gebührenrecht ab 1.1.2021 oder nach dem alten Gebührenrecht ab 1.8.2013. Eine individuelle Anpassung des Mehrwertsteuersatzes ist bei Anwendung des alten Gebührenrechts möglich.
Die Berechnung der Prozesskosten erfolgt bis einschließlich 30.000.000 Euro.
Eine Erhöhung bis zur absoluten Grenze von 100.000.000 Euro – auch unter Beteiligung mehrerer Auftraggeber in einer Angelegenheit – ist nicht möglich.
Dieser Kostenrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen.