- 26.09.2024
- Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)
Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften haben gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto – dem steuerliche Einlagekonto – auszuweisen. Über § 27 Abs. 7 KSG gelten die Vorschriften des § 27 Abs. 1 bis 6 KStG sinngemäß auch für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 EStG gewähren können.