• 26.09.2024
  • Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)

Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften haben gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto – dem steuerliche Einlagekonto – auszuweisen. Über § 27 Abs. 7 KSG gelten die Vorschriften des § 27 Abs. 1 bis 6 KStG sinngemäß auch für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 EStG gewähren können.

Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)

Quelle:
Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)

Fundstelle:
StBp 2024, 290-294

Autoren:
Detlef Pieske-Kontny