Enthalten sind unter anderem die Gesetze
- zur Regelung der vertraulichen Geburt (neuer § 1674a BGB)
- zur Bekämpfung von Kinderehen (Eheverbot für Minderjährige, Aufhebung des § 1633 BGB u. a.)
- zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (Änderung § 1631b BGB)
- zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (Anpassung § 1629 BGB)
- zur "Ehe für alle"
Den kinderschutzrechtlichen Maßnahmen (§§ 1666-1667 BGB) ist nunmehr ein eigenes Kapitel gewidmet.
Rezensionen:
"… Richtern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und anderen, die mit Fragen des Kindschaftsrechts befasst sind, kann es als nützliche, wenn nicht gar notwendige Hilfe in der Bewältigung der sich in der täglichen Praxis stellenden Probleme nur wärmstens ans Herz gelegt werden."
(Christina-Maria Leeb/Martin Weber, ZKJ 2013, 471 f., zur Vorauflage)
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