Von zentraler Bedeutung bei der Recherche sind die logischen Verknüpfungen UND bzw. ODER.
Es gibt eindeutige Kriterien für eine Suche, z. B. einen Gesetzestitel. In der Regel wird man aber mehr als ein Kriterium heranziehen müssen, z. B. einen Paragrafen, sowie ein oder mehrere Begriffe, um zu einem zufriedenstellenden Suchergebnis zu kommen. Diese Suchkriterien werden in der Regel kumulativ eingesetzt. Es kann aber auch vorkommen, dass man zu einem Begriff einen zweiten Begriff alternativ eingeben möchte.
Wird ein Leerzeichen zwischen einzelne Suchbegriffe gesetzt, so werden diejenigen Dokumente gefunden, in denen alle diese Suchbegriffe vorhanden sind; die Standardverknüpfung ist demnach die „UND-Verknüpfung“.
Die standardmäßige „UND-Verknüpfung“ bewirkt, dass sich als Treffer nur solche Dokumente qualifizieren, die bei der gleichzeitigen Verwendung mehrerer Sucheingaben sowohl auf die eine als auch auf die andere Sucheingabe zutreffen (Schnittmenge).
Hinweis: Die Verwendung der "UND-Verknüpfung", also die Ausgabe einer Schnittmenge der Sucheingaben, ist die für die meisten Recherchen sinnvollste logische Beziehung, da dies bei der Verwendung sinntragender Begriffe zu einer zweckmäßigen Selektion von Dokumenten führt.
Auf zwei mit "ODER" verknüpfte Suchbegriffe erhalten Sie als Treffer solche Dokumente, die entweder den einen Suchbegriff oder den anderen Suchbegriff und auch beide Suchbegriffe enthalten (Vereinigungsmenge).
Hinweis:
Der logische Operator ODER muss in Großbuchstaben in die Suchzeile eingetragen werden, damit das Wort „Oder“ nicht im Text gefunden wird.
Beispiele für die Verwendungen des logischen Operators „ODER“:
"olg ODER lg"
"vwgo ODER vwvfg"
"Erwerbseinkommen ODER Erwerbsersatzeinkommen"
Den logischen Operator „UND“ können Sie wie oben beschrieben durch ein Leerzeichen ersetzen.