juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:22.09.2023
Quelle:juris Logo
Fundstelle:jurisPR-ITR 19/2023 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 19/2023 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 19/2023 - Chatkontrolle: Deutschland ringt um Zustimmung zur EU-Verordnung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die EU-Verordnung zur „Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, besser bekannt als Chatkontrolle, sorgt für Spannungen innerhalb der deutschen Regierung und zwischen Deutschland und der EU. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, dass Internetdienstanbieter die Kommunikation ihrer Nutzer durchsuchen und verdächtige Inhalte melden sollen, unabhängig von der Verschlüsselung.

Deutschland hat Bedenken hinsichtlich der geplanten Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die mögliche Überwachung. Die Bundesregierung fordert eine Nachbesserung des Entwurfs, was zu einem Zeitproblem führt, da die Abstimmung bereits in zwei Wochen stattfinden soll.

Die Uneinigkeit innerhalb der deutschen Regierung und die Widersprüche zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Grundsätzen machen eine Zustimmung zum aktuellen Verordnungsentwurf unwahrscheinlich. Eine Ablehnung wäre die logische Konsequenz, aber welche Auswirkungen hätte dies auf den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch?

Während die Uhr tickt, müssen wir uns fragen, wie die Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Bekämpfung von Straftaten gefunden werden kann. Wie können wir sicherstellen, dass die Chatkontrolle nicht zur umfassenden Überwachung führt?

In dieser Ausgabe des Praxisreports stellt zunächst Susan Hillert einen Beschluss des VGH München zur Rechtsgrundlage zur Löschung von Beamten-Personaldaten vor (VGH München, Beschl. v. 29.06.2023 - 6 ZB 23.530) (Anm. 2).

Sodann ist Alexander Seidl mit einer Anmerkung zu den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung einer kommunalen Einrichtung vertreten (VGH München, Urt. v. 30.05.2023 - 5 BV 20.2104) (Anm. 3).

Sarah Rachut bespricht ein Urteil des VG Berlin zur Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation von Studierenden aufgrund schwerwiegender Täuschung in einer elektronischen Prüfung (VG Berlin, Urt. v. 06.02.2023 - 12 K 52/22) (Anm. 4).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christina-Maria Leeb zur Erforderlichkeit der dauerhaften Sichtbarkeit des Kollegialgerichts in der Videoverhandlung (BFH, Beschl. v. 30.06.2023 - V B 13/22) (Anm. 5).

Zuletzt werden sich Christoph Halder und Maximilian Schubert mit dem Vorlagebeschluss des BGH zur Statthaftigkeit der datenschutzrechtlichen Mitbewerberklage auseinandersetzen (BGH, Beschl. v. 12.01.2023 - I ZR 223/19) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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