Der juris Prozesskostenrechner

Transparenz und Vertrauen bilden die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Mit dem juris Prozesskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltsgebühren anhand des Streitwerts berechnen, die im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Das Tool lässt sich flexibel konfigurieren und wird regelmäßig aktualisiert, sodass Sie ein möglichst präzises Ergebnis enthalten, das alle wesentlichen Faktoren der geltenden Rechtslage berücksichtigt. Wie auch immer der konkrete Fall aussieht: Mit juris erhalten Sie Gewissheit über die zu erwartenden Prozesskosten.

Durch die Nutzung erklären Sie sich mit den Benutzungshinweisen* einverstanden.


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Berechnen Sie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten:

Grundangaben

Außergerichtliche Kosten

:
Nr. 1000 VV RVG:
:
Summe außergerichtliche Kosten:

Prozesskosten 1. Instanz

1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz
Eigene Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG:
Anrechnung:
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG:
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG:
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG:
MwSt. %:
Zwischensumme:
Gegnerische Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG:
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG:
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG:
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG:
MwSt. %:
Zwischensumme:
Gerichtskosten KV GKG:
Summe Prozesskosten:

Gesamtkosten

Eigene Anwaltskosten:
Fremde Anwaltskosten:
Gerichtskosten:
Gesamtsumme:

Produkt-Highlights

Wir entwickeln unser Portfolio regelmäßig weiter, um den Bedürfnissen unserer Kunden und der dynamischen Rechtswelt noch besser zu entsprechen.

Abbildung: juris Arbeitsrecht Premium

juris Arbeitsrecht Premium

Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.

*Benutzungshinweise

Eine korrekte Berechnung der Prozesskosten erfolgt unter der Maßgabe, dass sich alle Kosten nach neuem Recht ab 1.8.2013 bzw. 1.1.2021 richten.
Eine Berechnung nach älterem Gebührenrecht (vor 1.8.2013) ist hier nicht möglich.
Die Berechnung der Prozesskosten erfolgt bis einschließlich 30.000.000 Euro.
Eine Erhöhung bis zur absoluten Grenze von 100.000.000 Euro – auch unter Beteiligung mehrerer Auftraggeber in einer Angelegenheit – ist nicht möglich.
Dieser Kostenrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen.