• 15.07.2024
  • juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht

Die Novelle der IE-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) bildet die wichtigste europarechtliche Grundlage für den anlagenbezogenen Immissionsschutz. Wesentliche Anforderungen des BImSchG an die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen ergeben sich aus den in das deutsche Recht umgesetzten Regelungen der IE-Richtlinie. Nach einer abschließenden Einigung im April 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die „Richtlinie vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien“ (nachfolgend „IE-RL 2024“ beschlossen. Diese Richtlinie ist noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist jedoch sehr kurzfristig zu rechnen. Die IE-RL 2024 enthält verschiedene für die Praxis von Anlagenbetreibern und Genehmigungsbehörden wichtige Änderungen der IE-Richtlinie, die innerhalb von knapp zwei Jahren in das deutsche Recht umgesetzt werden müssen. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen zusammenfassend vorgestellt.
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht

Quelle:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht

Fundstelle:
jurisPR-UmwR 7/2024 Anm. 2

Autoren:
Martin Spieler