• 20.03.2026
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Kündigung/Befristung: Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Auch in einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis kann eine vereinbarte Probezeit von vier Monaten zulässig sein. Es kommt immer auf die Einzelfallabwägung nach Befristungsdauer und Art der Tätigkeit an. Es gibt keinen Regelwert für die Dauer der Probezeit. Zu diesem Ergebnis kam im Herbst 2025 das BAG. Der Beitrag erläutert, was das für ArbG und ArbN bedeutet.

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Arbeitsrecht aktiv (AA)
Quelle: Fundstelle:
  • AA 2026, 46-47
Autoren:
  • Prof. Dr. Ralf Jahn