• 23.02.2024
  • Die Aktiengesellschaft (AG)

Ausschüttung vorvertraglicher Gewinnrücklagen und Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG

Die Erfüllung der Verlustausgleichspflicht aus § 302 Abs. 1 AktG durch Barzahlung kann unvorteilhaft sein. Verfügt die Obergesellschaft über Gewinnrücklagen, stellt sich die Frage, ob solche Rücklagen nach Ausschüttung zur Erfüllung oder Verhinderung eines Verlustausgleichsanspruchs nutzbar gemacht werden können. Dem geht der Beitrag nach und untersucht dabei die Zulässigkeit zweier bislang unzureichend gewürdigten Vorgehensweisen.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Quelle:
Die Aktiengesellschaft (AG)

Fundstelle:
AG 2024, 112-120

Autoren:
Florian Weustenfeld
Minh Duc Ha