- 04.06.2024
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Ab- und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern (Wertgebühren)
Mit der Frage der Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Wertgebühren, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, befasst sich Rechtsanwalt Norbert Schneider und erläutert dies anhand von mehreren Berechnungsbeispielen. Vertritt ein Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gilt Nr. 1008 VV. Danach erhöht sich die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bei Wertgebühren für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Bei dieser Abrechnung stellen sich gleich mehrere Probleme.