• 07.11.2024
  • Anwalt und Kanzlei (AK)

Künstliche Intelligenz: ChatGPT kann sich an frühere Wünsche „erinnern“

ChatGPT hat nun ein „Gedächtnis“ und weiß, wie sich der einzelne Nutzer sein Bot-Ergebnis sprachlich oder grafisch wünscht. Anwälte können davon profitieren, indem sie z. B. neue Mustertexte direkt in schon früher einmal gewünschten Strukturen zusammengefasst bzw. formuliert erhalten. Außerdem speichert der Bot auf Wunsch bestimmte Antworten und Texte u. Ä., die er bei späteren Aufgaben berücksichtigen soll. AK erläutert kurz, wie Sie diese Funktion für sich nutzen können.

Anwalt und Kanzlei (AK)

Quelle:
Anwalt und Kanzlei (AK)

Fundstelle:
AK 2024, 184

Autoren:
Christian Noe