• 01.03.2024
  • AO-Steuerberater (AO-StB)

Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy

Steuer- und Zollfahndung greifen bei Durchsuchungen auch auf Datenmaterial aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen und weitere betriebliche Dokumentationen zu. Dasselbe gilt prinzipiell auch für Handy-Daten und Inhalte von (elektronischer) Telekommunikation. Bei letzterer Fallgruppe stellt das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG besondere Anforderungen und macht Restriktionen erforderlich.

AO-Steuerberater (AO-StB)

Quelle:
AO-Steuerberater (AO-StB)

Fundstelle:
AO-StB 2024, 43-49

Autoren:
Helmut Tormöhlen