• 28.01.2025
  • AO-Steuerberater (AO-StB)

Berichtigung nach § 153 AO – Vorteile gegenüber der Selbstanzeige?

Während bei bewusst bei der Steuererklärungsabgabe verursachten Unstimmigkeiten letztlich nur eine Selbstanzeige übrigbleibt, kommt bei unbewussten Fehlern von Steuerpflichtigen eine Korrektur über § 153 AO in Betracht. Letzteres hat den Vorteil, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und auch die mit einer Selbstanzeige verbundenen Hinterziehungszinsen (6 %) sowie der gestaffelte Strafzuschlag des § 398a AO nicht anfallen.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in AO-Steuerberater (AO-StB).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium

Großkommentare, Handbücher und etablierte Fachzeitschriften für alle Eventualitäten der steuerlichen Beratung.

juris Otto Schmidt Steuerstrafrecht

Bereits im Vorfeld eines drohenden Fahndungseingriffs oder im "Fall des Falles" optimal beraten.

juris Steuerrecht Premium

Über 200 Titel zum deutschen und internationalen Steuerrecht, smart vernetzt mit Rechtsprechung und Vorschriften.

juris Steuerstrafrecht

Verlagsübergreifend und exklusiv: Die Top-Literatur der jurisAllianz zum gesamten Steuerstrafrecht.
AO-Steuerberater (AO-StB)
Quelle: Fundstelle:
  • AO-StB 2025, 18-23
Autoren:
  • Gerhard Bruschke