• 01.08.2024
  • Der Aufsichtsrat (AR)

Risikomanagement nach StaRUG und FISG

Die gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Aktiengesellschaften wurden in den letzten Jahren durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) deutlich erweitert. In diesem Beitrag wird gezeigt, wie der Aufsichtsrat mit nur 10 Kernfragen prüfen kann, ob die zentralen gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt sind.

Der Aufsichtsrat (AR)

Quelle:
Der Aufsichtsrat (AR)

Fundstelle:
AR 2024, 110-112

Autoren:
Werner Gleißner
Philipp Moecke
Marco Wolfrum