• 25.01.2024
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Kein Recht auf Nichterreichbarkeit

Insbesondere bei Schichtarbeit, aber z.B. auch bei mobil arbeitenden Arbeitnehmern kann es notwendig sein, kurzfristig die Arbeitszeit zu ändern oder bestimmte Anwesenheitszeiten festzulegen. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür auch in seiner Freizeit, während der Pause oder in der Ruhezeit kontaktieren oder besteht ein Recht auf Unerreichbarkeit? Die Autoren beschreiben die Leitlinien, die das BAG hierzu in seinem Urteil vom 23.8.2023 entwickelt hat.

Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Quelle:
Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Fundstelle:
ArbRB 2024, 15-19

Autoren:
Björn Gaul
Kai Roters