• 29.07.2024
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Annahmeverzugslohn im Prozess

Seit der BAG-Entscheidung vom 27.5.2020 sind der Annahmeverzug, der Einwand böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs und der mögliche Verlust der Annahmeverzugslohnansprüche in aller Munde. Dieser Komplex führt gleichzeitig zu prozesstaktischen Erwägungen, u.a. zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Vergütungsansprüche, welche wegen § 12a ArbGG stets den Aspekt der Kostenschonung berücksichtigen müssen. Die hieraus folgenden Erwägungen zeichnet der Beitrag nach.

Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Quelle:
Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Fundstelle:
ArbRB 2024, 215-218

Autoren:
Nathalie Oberthür