- 27.08.2026
- Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Haftungsfalle „beBPo“ bei Gerichten
Gerichte sind auch Verwaltungsbehörden. Sie unterhalten daher neben dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach für die Prozessabteilung auch ein besonderes elektronischen Behördenpostfach (beBPo) für Verwaltungsangelegenheiten. Was passiert, wenn prozessuale Anträge bzw. Schriftsätze versehentlich an das beBPo des Gerichts geschickt werden? Hierzu sind in der letzten Zeit verschiedene (höchst-)gerichtliche Entscheidungen ergangen, die der Beitrag beleuchtet.
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