• 24.01.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Business Human Rights Due Diligence nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – need to know für Unternehmen

Das LkSG ist inzwischen ein neuer Dauerbrenner bei jedem, der sich mit Compliance oder Environment Social Governance (ESG) auseinandersetzt. Unter den vielen etablierten ESG-Standards werden Menschenrechte oder auch Business Human Rights (BHR) immer mehr berücksichtigt. Die bisher aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannten Verbote zur Ungleichbehandlung transformiert das LkSG zu Sorgfaltspflichten für Unternehmen, u. a. in Form einer durchzuführenden Due Diligence (DD). Dies gilt nicht nur im eigenen Wirkungsbereich, sondern auch in der Lieferkette. Wie die gegenwärtigen Maßnahmen zu Diversity Equity und Inclusion (DEI) vor diesem Hintergrund anzupassen sind und welche Chancen sich für den Wirtschaftsstandort Deutschland daraus ergeben, untersucht der folgende Beitrag.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 74-79

Autoren:
Nadine Kramer
Maximilian Luca Schunder