• 28.08.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Die KI-Verordnung und Geschäftsgeheimnisse

Mit der KI-VO hat der Unionsrechtsgeber erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung Künstlicher Intelligenz im Einklang mit den Werten der Union festlegen wollen. Wie alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens betrifft dies auch Geschäftsgeheimnisse, die der EU-Rechtsakt an drei Stellen explizit erwähnt. Vor dem Hintergrund der EU-Verordnung stellen die Autoren dar, welchen Schutz das GeschGehG bietet, wenn KI(-Systeme) und die diesen zugrunde liegenden Computerprogramme selbst Geschäftsgeheimnisse bilden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Einsatz von KI-Systemen im Rahmen des erlaubten Reverse Engineering, der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen vor erhebliche Probleme stellen dürfte.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 1927-1933

Autoren:
Hans-Josef Lütke
Ludwig Gramlich