• 14.11.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Tarifsozialplan – der Arbeitgeber zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie – Teil II

Spätestens seitdem das BAG in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2007 (1 AZR 252/06) die Erstreikbarkeit eines Tarifvertags mit sozialplanähnlichem Inhalt (nachfolgend: “Tarifsozialplan”) grundsätzlich anerkannt hat, sehen sich Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen i. S. d. § 111 BetrVG häufig einer konzertierten Doppelstrategie der Arbeitnehmervertreter gegenüber. In Teil I dieses Beitrags (BB 2024, 2612 ff.) wurde der rechtliche Rahmen für die im Zusammenhang mit einer Tarifsozialplanforderung angewandte Doppelstrategie der Arbeitnehmervertreter und seine Grenzen beleuchtet. In Teil II dieses Beitrags geht es nun um präventive, strategische und vertragliche Handlungsoptionen als mögliche Komponenten einer an den Umständen des Einzelfalls orientierten konsistenten Gegenstrategie des Arbeitgebers.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 2676-2683

Autoren:
Guido Zeppenfeld