- 11.03.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Digital Markets Act (DMA): Klagemöglichkeiten vor deutschen Gerichten – die großen “W-Fragen”
Rund ein Jahr nach der Designation der ersten Gatekeeper (deutsch: Torwächter) im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und der Einleitung der ersten Nichteinhaltungsverfahren durch die EU-Kommission (sog. public enforcement) rückt zunehmend die Möglichkeit von Unternehmen und Verbrauchern in den Mittelpunkt, im Falle von DMA-Verletzungen Klage auf Unterlassung oder Schadensersatz vor den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten zu erheben (sog. private enforcement). Deutschland hat insoweit eine Vorreiterstellung eingenommen und als bislang einziger Mitgliedstaat die für den Kartellschadensersatz geschaffenen, sehr klägerfreundlichen Normen auf zivile DMA-Klagen erstreckt. Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der behördlichen DMA-Durchsetzung, untersucht einzelne DMA-Vorschriften auf ihre Praxisrelevanz für das private enforcement und unternimmt dabei den Versuch einer Klärung der dringendsten offenen Fragestellungen hinsichtlich der großen “W-Fragen” (“Wer?”, “Was?”, “Wie?”, “Wo?” und “Wie viel?”), die sich angesichts des Fehlens erster Fallpraxis bei Betroffenen derzeit stellen.
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