- 25.03.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Satzungsänderungen gemäß § 85 BGB nach neuem Stiftungsrecht: Gestaltungsfreiheit im Fokus
Die zum 1.7.2023 in Kraft getretene Reform des Stiftungsrechts markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die rechtliche Gestaltung von Stiftungen in Deutschland. Mit der Einführung des neuen Stiftungsrechts wurde das Ziel verfolgt, eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten und divergierende landesrechtliche Regelungen abzulösen. Ein zentraler Aspekt der Reform sind die in §§ 85, 85a BGB kodifizierten Regelungen zu Satzungsänderungen. Die Neuerungen in § 85 Abs. 1–4 BGB etablieren ein Stufenverhältnis für Satzungsänderungen. Dieser Beitrag stellt die gesetzlichen Neuregelungen dar und zeigt insbesondere, wie diese auf Bestandstiftungen anzuwenden sind.
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