• 25.03.2025
  • Betriebs-Berater (BB)

Satzungsänderungen gemäß § 85 BGB nach neuem Stiftungsrecht: Gestaltungsfreiheit im Fokus

Die zum 1.7.2023 in Kraft getretene Reform des Stiftungsrechts markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die rechtliche Gestaltung von Stiftungen in Deutschland. Mit der Einführung des neuen Stiftungsrechts wurde das Ziel verfolgt, eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten und divergierende landesrechtliche Regelungen abzulösen. Ein zentraler Aspekt der Reform sind die in §§ 85, 85a BGB kodifizierten Regelungen zu Satzungsänderungen. Die Neuerungen in § 85 Abs. 1–4 BGB etablieren ein Stufenverhältnis für Satzungsänderungen. Dieser Beitrag stellt die gesetzlichen Neuregelungen dar und zeigt insbesondere, wie diese auf Bestandstiftungen anzuwenden sind.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Betriebs-Berater (BB).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Arbeitsrecht

Lösungsmöglichkeiten für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgerichtet am Bedarf des anwaltlichen Praktikers.

juris Arbeitsrecht Premium

Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.

juris Unternehmensjuristen

Mehr Sicherheit und Effizienz: Top-Literatur, Compliance-Monitor, Aktualitätsprüfung, juris für Microsoft Word®
Betriebs-Berater (BB)
Quelle: Fundstelle:
  • BB 2025, 643-648
Autoren:
  • Anna Kraftsoff
  • Benjamin Weber