• 23.07.2024
  • Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)

Rückwirkende Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Schwester-Personengesellschaft

Steuerberater Dr. Martin Strahl als Schriftleiter der BeSt (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) hat höchstaktuelle und beratungsrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt, die von Beratern der Steuerrechtskanzlei CKSS in Köln besprochen werden. Jeder Entscheidung wird zunächst der Sachverhalt vorangestellt, sodann die Bedeutung für die Praxis herausgestellt und zuletzt wichtige Beratungserwägungen herausgearbeitet, die dem Berater in ähnlichen Fallkonstellationen wertvolle Beratungsansätze für die Gestaltungsberatung und Argumentationshilfen bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bieten. So befasst sich Thomas Carlé in der zweiten Besprechung der Ausgabe mit dem BFH-Urteil vom 14.3.2024, IV R 20/21, bei der der IV. Senat klargestellt hat, dass § 18 Abs. 3 UmwStG entgegen der Auffassung des FinVerw. im UmwStE 2011 „neues“ Betriebsvermögen nicht umfasst. Dabei weist er zunächst darauf hin, dass derzeit ein neuer UmwStE vorbereitet wird. Weiterhin hebt er hervor, dass durch den Regierungsentwurf eines JStG 2024 Änderungen bei § 18 Abs. 3 UmwStG geplant sind. In weiteren Urteilsbesprechungen geht u.a. Dr. Guido Bodden auf das BFH-Urteil vom 22.2.2022, III R 13/23, zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei umgekehrter Betriebsaufspaltung ein, während sich Vivienne Paschmanns mit dem BFH-Urteil vom 22.11.2023, I R 9/20, und der dort behandelten Frage auseinandersetzt, ob ein Irrtum u.U. die Annahme einer vGA ausschließen kann.

Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)

Quelle:
Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)

Fundstelle:
BeSt 2024, 25-27

Autoren:
Dr. Martin Kahsnitz