• 16.10.2024
  • Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)

Steuerrechtlicher Streit um die Gewinnverteilungsabrede

Steuerberater Dr. Martin Strahl als Schriftleiter der BeSt (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) hat brandaktuelle und beratungsrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt, die von Beratern der Steuerrechtskanzlei CKSS in Köln besprochen werden. Jeder Entscheidung wird zunächst der Sachverhalt vorangestellt, sodann die Bedeutung für die Praxis herausgestellt und zuletzt wichtige Beratungserwägungen herausgearbeitet, die dem Berater in ähnlichen Fallkonstellationen wertvolle Beratungsansätze für die Gestaltungsberatung und Argumentationshilfen bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bieten. So befasst sich Dr. Guido Bodden in der dritten Besprechung der Ausgabe mit dem BFH-Urteil vom 16.4.2024, VIII R 3/21, bei dem es um den steuerrechtlichen Streit bei einer Gewinnverteilungsabrede ging. Bei den streitentscheidenden verfahrensrechtlichen Fragen rund um die notwendige Beiladung ging es auch um die Einspruchs- und Klagebefugnis und die verschiedenen Fassungen von § 352 AO und § 48 FGO, einerseits nach der bis einschließlich 31.12.2023 geltenden alten Rechtslage und andererseits nach der seit dem 1.1.2024 geltenden und durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz eingeführten neuen Rechtslage. In weiteren Urteilsbesprechungen geht u.a. Vivienne Paschmanns auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24.4.2024, 3 K 3022/22 ein, bei dem es um die Frage des zutreffenden Liegenschaftszinssatzes bei der Bewertung von Grundstücken sowie um die in diesem Zusammenhang zu beachtende ImmoWertV ging. Thomas Carlé setzt sich mit dem BFH-Urteil vom 5.6.2024, VI R 20/22 auseinander, bei dem es um den Zufluss von Tantiemen bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ging.

Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)
Quelle: Fundstelle:
  • BeSt 2024, 40-42
Autoren:
  • Dr. Guido Bodden