• 11.12.2023
  • DER BETRIEB (DB)

Verschärfte Lieferketten-Compliance: Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Die EU hat einen weiteren Rechtsakt zur Verschärfung der Anforderungen an die von Unternehmen in ihren Lieferketten anzuwendende Sorgfalt erlassen. Anders als das Anfang des Jahres in Deutschland in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) und die geplante EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), die an Unternehmensgröße i.S.v. Mitarbeiterzahlen oder Umsatzgröße anknüpfen, verfolgt die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten einen produktbezogenen Ansatz und regelt sowohl die Ein- und Ausfuhr relevanter Erzeugnisse als auch deren Handel innerhalb der EU. Entscheidendes Merkmal ist dabei die Entwaldungsfreiheit als neuer Anknüpfungspunkt zur Bestimmung legaler Nutzung von Waldressourcen.

DER BETRIEB (DB)

Quelle:
DER BETRIEB (DB)

Fundstelle:
DB 2023, 2354-2360

Autoren:
Carla Everhardt