• 30.11.2023
  • DER BETRIEB (DB)

Keine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Verbandsvertreter mit Rechtsanwaltszulassung

Die Frage, ob Verbandsvertreter ohne Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, jedoch mit einer Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt, bei der Tätigkeit für den verbandlichen Arbeitgeber zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet sind, ist von großer praktischer Relevanz. Das BAG hat mit Beschluss vom 21.09.2023 entschieden, dass in dieser Konstellation vor dem 01.01.2026 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs besteht (BAG vom 21.09.2023 – 10 AZR 512/20).

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Quelle:
DER BETRIEB (DB)

Fundstelle:
DB 2023, 2439-2441

Autoren:
Iris Arnold