• 21.02.2025
  • DER BETRIEB (DB)

Zins-Swaps und Recouponing nach HGB: Abwägung von Argumenten zur Rechnungsabgrenzung im Lichte der BFH-Rechtsprechung

Basierend auf der BFH-Rspr. lassen sich Argumente für eine sofortige Erfolgsvereinnahmung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem Recouponing von Zins-Swaps finden. Als zeitlichen Bezugspunkt für die Bestimmung der Gegenleistung nach dem Bilanzstichtag gem. § 250 HGB legt der BFH den Zeitpunkt der Vertragsänderung fest. Die Einnahme vor dem Bilanzstichtag muss zu einer Störung von Leistung und Gegenleistung nach dem Bilanzstichtag führen. Hieran mangelt es im Fall eines marktgerechten Recouponings von Zins-Swaps, wenn der Zeitpunkt der Vertragsänderung als Bezugspunkt für diese Beurteilung herangezogen wird.

DER BETRIEB (DB)
Quelle: Fundstelle:
  • DB 2025, 339-345
Autoren:
  • Christian Gaber