- 15.04.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Betriebsratswahlen in Matrix-Strukturen nach der Entscheidung des BAG
Matrix-Strukturen im Unternehmen stellen das Betriebsverfassungsrecht vor erhebliche Herausforderungen und werfen komplexe Fragen der Betriebszugehörigkeit sowie der Wahlberechtigung auf. Das BAG hat nun klargestellt, dass Matrix-Führungskräfte bei tatsächlicher Eingliederung in mehrere Betriebe – unabhängig vom vertraglichen Beschäftigungsort – dort wahlberechtigt sein können, was Mehrfachwahlrechte ermöglicht. Die Entscheidung wirkt richtungsweisend für laufende und bevorstehende Betriebsratswahlen. Sie wirft jedoch weitere Fragen zur Übertragbarkeit auf andere Konstellationen wie internationale Matrix-Strukturen und das passive Wahlrecht auf, denen dieser Artikel nachgeht.
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