• 07.06.2024
  • Datenschutz-Berater (DSB)

No risk, no fun? Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Risiken im Vergabeverfahren

Die Bedeutung des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens wird in der Praxis bislang kaum thematisiert, obwohl die rechtzeitige Einbeziehung des Datenschutzes wesentliche Voraussetzung für die spätere rechtskonforme Leistungserbringung ist. Um der Gefahr zu begegnen, dass zwar eine vergaberechtskonforme Ausschreibung erfolgt, die beschaffte Leistung jedoch nicht datenschutzkonform erbracht wird und somit schlimmstenfalls überhaupt nicht genutzt werden darf, muss bereits bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und der Vergabeunterlagen das Datenschutzrecht berücksichtigt werden. Der Beitrag stellt Herausforderungen dar und skizziert, wo Datenschutzjuristen und/oder -beauftragte bei der Ausschreibung von Leistungen eingebunden werden sollten.

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Datenschutz-Berater (DSB)
Quelle: Fundstelle:
  • DSB 2024, 114-117
Autoren:
  • Alexander Golland
  • Jan-Erik Schröer