• 11.06.2024
  • Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Überblick über die anstehenden Änderungen

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Überblick über die anstehenden Änderungen

Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Der Entwurf schlägt auf Basis der CSRD die verpflichtende Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einschließlich inhaltlicher Prüfung vor. Die neuen Berichtspflichten sehen eine stufenweise Vergrößerung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie eine deutliche Ausweitung der Berichtsanforderungen vor. Für den Praktiker lohnt sich zunächst einführend ein kurzer Blick auf den Zweck der CSRD, anschließend werden insb. die zentralen Anforderungen an den neuen Nachhaltigkeitsbericht und etwaige Erleichterungen beleuchtet.

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Quelle: Fundstelle:
  • DStZ 2024, 441-453
Autoren:
  • Prof. Dr. Inge Wulf