- 28.11.2024
- Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)
Gestaltungshinweise zum Jahresende 2024: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Gestaltungshinweise zum Jahresende 2024: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Der Jahreswechsel 2024/25 wird erneut zum einen einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, zum anderen ist auch die vielfältige Rspr. des Jahres 2024 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.
Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind aber auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es aktuell, diese wieder in den Blick zu nehmen. Der Schwerpunkt des folgenden Beitrags liegt bei Fragen der Besteuerung der KapGes und ihrer Gesell-schafter – und zwar aus einkommensteuerlicher wie aus körperschaftsteuerlicher Sicht.