• 07.03.2024
  • Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA gemäß dem BMF-Schreiben v. 12.12.2023

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA gemäß dem BMF-Schreiben v. 12.12.2023

Arbeitnehmereinkünfte aus DBA-Staaten werden in Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers bei der Einkommensteuer regelmäßig unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt (Outboundfall). Ein Abkommensfall liegt aber auch dann vor, wenn ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer im Inland tätig wird (Inboundfall), d.h. Deutschland hat als Tätigkeitsstaat ggf. ein Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Das BMF hat mit Datum vom 12.12.2023 (BMF vom 12.12.2023 - IV B 2 - S 1300/21/10024 :005, BStBl I 2023, 2179) einen neugefassten und sehr umfangreichen Verwaltungserlass (154 Seiten mit 427 Rz.) herausgegeben, der das bisherige diesbzgl. BMF-Schreiben vom 3.5.2018 (BMF vom 03.05.2018 - IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl I 2018, 643), zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt. Von diesen BMF-Schreiben werden sowohl Outbound- als auch Inboundfälle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit behandelt. Das neue BMF-Schreiben vom 12.12.2023 enthält im Vergleich zum bisherigen diesbezüglichen BMF-Schreiben zahlreiche Aktualisierungen und Anpassungen an die neuere Rechtslage, an die neuere höchstrichterliche Finanzrechtsprechung sowie Verweise auf weiterführende andere neuere Verwaltungserlasse. Die Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in Abkommensfällen ruft in der Praxis immer wieder Anwendungsprobleme und Zweifelsfragen hervor. Zu deren Lösung trägt eine Analyse des neueren Regelungsgehalts des überarbeiteten BMF-Schreibens bei.

Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Quelle:
Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Fundstelle:
DStZ 2024, 158-176

Autoren:
Prof. Dr. Siegfried Grotherr