- 03.02.2025
- Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)
Das Investmentsteuergesetz im Lichte des Jahressteuergesetzes 2024 und des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes – Ein erster Überblick
Das Investmentsteuergesetz im Lichte des Jahressteuerge-setzes 2024 und des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes – Ein erster Überblick
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt und die Verkündung erfolgte am 5.12.2024 (Gesetz vom 2.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 387). Mit dem Gesetz werden Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt. Dies betrifft insb. die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Außerdem enthält das JStG 2024 eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Über zahlreiche Änderungsanträge im Finanzausschuss des Bundestags wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung stark überarbeitet.
Das JStG 2024 sieht für das aktuell gültige InvStG u.a. die Einführung von an § 6 AStG angelehnten Regelungen für eine Wegzugsbesteuerung in Bezug auf Investmentanteile in neuen Regelungen des § 19 Abs. 3 InvStG und § 49 Abs. 5 InvStG für nach dem 31.12.2024 verwirklichte Sachverhalte (§ 57 Abs. 10 InvStG) sowie die Verlängerung der Abwicklungsfrist in § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre vor.
Mit den Ausführungen werden die wesentlichen Neuerungen im InvStG basierend auf dem JStG 2024 vorgestellt und ausgewählte Aspekte werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen. Zudem werden Änderungen des InvStG durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Gesetz vom 23.10.2024, BGBl. I 2024 Nr. 323) beleuchtet.