• 15.03.2024
  • Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS)

Besteuerung von Kapitalerträgen auf Bruttobasis ohne Aufwandsabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen unionsrechtswidrig?

Der Beitrag zeigt auf, dass Deutschland als Quellenstaat Dividenden und andere Kapitalerträge (typisch stille Beteiligung, partiarische Darlehen, Genussrechte) bei beschränkt Steuerpflichtigen unionsrechtswidrig besteuert, indem ein steuerwirksamer Abzug von Erwerbsaufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen, nicht gewährt wird. Im vergleichbaren Inlandsfall und außerhalb der Abgeltungsteuer erfolgt hingegen eine Besteuerung der Kapitalerträge auf Nettobasis, d. h. im Zusammenhang mit den Einnahmen stehende Aufwendungen wirken sich steuermindernd aus. Gemäß der ständigen EuGH-Rechtsprechung ist Deutschland als Quellenstaat nach der Kapitalverkehrsfreiheit jedoch grundsätzlich verpflichtet, einen steuerwirksamen Aufwandsabzug bei der Besteuerung von Kapitalerträgen im grenzüberschreitenden Fall zu gewähren, wenn im vergleichbaren Inlandsfall ein steuerwirksamer Abzug von Aufwendungen erfolgt, die im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen (sog. Inländergleichbehandlung).

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS)

Quelle:
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS)

Fundstelle:
EWS 2024, 20-23

Autoren:
Thomas Kollruss
Lea Esser
Tom Gray