- 14.01.2025
- Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS)
Die Beihilfenkonformität von Stadionverträgen im Profisport
Wenn öffentliche Einrichtungen mit “ihren” Profisporteinrichtungen Verträge zur Nutzung des örtlichen Stadions schließen, werden neben Emotionen strukturpolitische Erwägungen wie die Ausstrahlungswirkung des Vereins, die Sogeffekte für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe und der Werbewert der Vereine bzw. die Steigerung der Anziehungskraft der Region bemüht. Orientiert man sich jedoch an den Vorgaben des Europäischen Wettbewerbsrechts in Form der Beihilferegelungen, ist eine deutlich nüchterne Betrachtungsweise geboten. Die Europäischen Institutionen – namentlich die Europäische Kommission als Beihilfenaufsicht – haben eine Reihe von Beschlüssen bzw. Urteilen hierzu erlassen. Hieraus ergeben sich Vorgaben insbesondere zur objektiven, realitätsnahen Ermittlung der Leistungsäquivalenz zwischen Zurverfügungstellen des Stadions und Entgelt. Der Beitrag wirbt für die Hinzuziehung eines qualifizierten öffentlich bestellten Gutachters. Denn die Steigerung von Einkünften aus Vermietung/Verpachtung bzw. Gewährung von Erbbaurechten ist volkswirtschaftliche Wertschöpfung. Wie im Vergaberecht sollte auch hier der Grundsatz “best value for taxpayer's money” Anwendung finden.