- 21.10.2024
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Reformvorhaben des Bundesministeriums der Justiz zum Versorgungsausgleich – Ausgleich vergessener Anrechte sowie neue Verfahrensvorschriften
Seit der Reform des Versorgungsausgleichs zum 1.9.2009 wird in Bezug auf Anrechte, die in einer Entscheidung übergangen wurden, die Forderung einer nachträglichen Erfassung durch Einführung einer gesetzlichen Regelung erhoben. Anders als nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht kann nach neuem Recht ein übergangenes Anrecht nicht mehr nachträglich berücksichtigt werden; diese auf der Einschränkung der Vorschriften zur Abänderung von Entscheidungen beruhende Rechtsfolge wird zu Recht als ein sozialpolitisch fragwürdiges Ergebnis der Reform des Versorgungsausgleichs angesehen. Zuletzt haben diese Forderung die Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages sowie der DAV in einer Gesetzesinitiative vom Dezember 2022 aufgegriffen (eingehend hierzu FamRZ 2023, 1353). Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gewalt betroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften soll nunmehr diese Lücke geschlossen werden.