- 12.03.2024
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Verfahren in Kindschaftssachen zwischen Beschleunigungsgebot, Praktikabilitätserwägungen und Verfahrensgarantien
Das zum 1.7.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (v. 16.6.2021, BGBl I 1810) umfasst neben Verschärfungen im Strafrecht auch Neuregelungen für Kindschaftsverfahren, die insbesondere Qualitätsanforderungen für Richter und Verfahrensbeistände sowie Änderungen im Beschwerdeverfahren betreffen.
Die Bedeutung dieser Regelungen für die familiengerichtliche Praxis wird im Folgenden vor dem Hintergrund der in Kindschaftsverfahren maßgeblichen Verfahrensgrundsätze skizziert und kritisch gewürdigt.