- 12.04.2024
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Die geplante Verantwortungsgemeinschaft
Im Koalitionsvertrag haben die Parteien der derzeitigen Regierung vereinbart, ein Institut der Verantwortungsgemeinschaft einzuführen. Damit soll „jenseits von Liebesbeziehungen und der Ehe“ zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht werden, „rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Nunmehr hat das Bundesministerium der Justiz Eckpunkte vorgelegt, aus denen die geplanten Regelungen deutlicher sichtbar werden. Hinzugefügt sind „Erläuterungen anhand von Beispielsfällen“. Die folgenden Ausführungen stellen den Inhalt der Eckpunkte vor. Sie wollen beim derzeitigen Stand der Gesetzgebung keine Grundsatzkritik an dem Projekt liefern, vielmehr nur die sich aus den Gesetzesplänen ergebenden weiteren Fragen aufgreifen.