- 18.06.2024
- Forderungsmanagement professionell (FMP)
Kostenrecht: Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach mehr als zwei Kalenderjahren
Die Erhöhung der Gebühren nach dem RVG lässt auf sich warten. Statt dem berechtigten Gebührenerhöhungsverlangen der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister Rechnung zu tragen, soll die Kostenrechtsänderung wohl herausgezögert werden, bis sie als Wahlgeschenk für die Bundestagswahl 2025 „verkauft“ werden kann. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten des geltenden Kostenrechts zu nutzen. Eine Möglichkeit zeigt das AG Stralsund, in der eine Anrechnung der Geschäftsgebühr unterbleiben kann.