- 19.11.2024
- Forderungsmanagement professionell (FMP)
Honorar: Anwaltliche Honorarvereinbarung mit kombinierten Vergütungsmodellen ist gefährlich
Ungeachtet der mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2025 beabsichtigten linearen Erhöhung der streitwertabhängigen Gebühren ist die Vergütung nach dem RVG schon lange nicht mehr auskömmlich. Zu Recht wird deshalb nach Wegen gesucht, eine bessere Vergütungsstruktur zu erreichen. Das Mittel der Wahl ist die Honorarvereinbarung. Hier verfolgt der BGH allerdings im Verhältnis zu Verbrauchern strenge Maßstäbe. Der BGH musste sich nun mit der Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung auseinandersetzen, bei der eine Stundensatzvereinbarung mit Vergütungselementen nach dem RVG kombiniert war. Wie die Entscheidung zeigt, ist dies nicht ohne Tücken und Fallen, die es zu beachten gilt, wenn der (höhere) Vergütungsanspruch nicht gefährdet werden soll.