• 25.02.2025
  • Forderungsmanagement professionell (FMP)

Verlangen nach Herabsetzen der Miete: Erforderlichkeit der Beauftragung eines Inkassodienstleisters und Gegenstandswert

Mieter wehren sich zunehmend gegen immer höhere Mieten. Oft ist dies aus der bloßen Not geboren, dass das Einkommen nicht mehr genügt, um alle notwendigen Lebenshaltungskosten zu tragen. Der Streit fokussiert sich insbesondere dort, wo Mietenbegrenzungsverordnungen gelten. Das ruft Inkassodienstleister auf den Plan, die gerade bei strukturierten und wiederkehrenden Fallkonstellationen ihre Stärken sehen, auch im C2B Ansprüche der Mieter durchzusetzen. Sie scheuen sich nicht, Musterverfahren zur höchstrichterlichen Klärung von Streitfragen durchzuführen – im Zweifel bis zum EuGH. Bei einer ausreichenden Zahl von Fällen ist das wirtschaftlich darstellbar. In der Regel nehmen die Inkassodienstleister dem Mieter das Kostenrisiko ab, in dem sie sich den Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten an Erfüllung statt abtreten lassen – gegen eine gesonderte Vergütung für die Übernahme des Liquiditätsrisikos (§ 364 BGB). Das zeigen viele Entscheidungen des VIII. Zivilsenats des BGH, in denen dieses Modell gebilligt wurde. Insoweit wird mit Spannung abzuwarten bleiben, wie der Senat im Verfahren VIII ZR 138/23 auf die gegenteilige Ansicht des OLG Hamburg vom 15.6.23 (3 MK 1/21) in einem Musterfeststellungsverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entscheidet. Hier ist die mündliche Verhandlung auf den 19.2.25 terminiert (FMP wird berichten). Der BGH hatte sich nun in einer aktuellen Entscheidung damit auseinanderzusetzen, wie die Nebenentscheidungen bezogen auf die Kostenerstattung und den Gegenstandswert in solchen Verfahren zu bestimmen sind.

Forderungsmanagement professionell (FMP)
Quelle: Fundstelle:
  • FMP 2025, 28-33
Autoren:
  • Frank-Michael Goebel