• 16.08.2024
  • Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

„Klimakleben“ als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Lange Zeit war das Festkleben auf der Fahrbahn aus Sicht der Klimaaktivisten ein adäquates Mittel, um auf Probleme in der Klimapolitik aufmerksam zu machen. Auch wenn die sog. „Letzte Generation“ inzwischen von dieser Protestform Abstand genommen hat, ist bei der rechtlichen Bewertung dieser Aktionen seitens der Gerichte noch nicht das letzte Wort gesprochen. Eine insoweit prägende Entscheidung erging im letzten Jahr vom KG Berlin, in der es sich ausführlich mit einer Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auseinandersetzte. Der folgende Beitrag ordnet die rechtliche Würdigung des Gerichts kritisch ein und erörtert vor dem Hintergrund dieses Judikats drei Aspekte, die sich als problematisch bei der Verwirklichung des Delikts durch das „Klimakleben“ erweisen. Neben der Frage, wie der Gewaltbegriff des § 113 StGB im Verhältnis zu § 240 StGB zu verstehen ist, wird untersucht, ob das Festkleben vor dem Eintreffen der Polizeibeamten in den zeitlichen Anwendungsbereich der Norm fällt. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob nicht regelmäßig ein besonders schwerer Fall i.S.d. § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, da die Aktivisten den Protest meistens in Gruppenstärke ausgeübt haben.

Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Quelle:
Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Fundstelle:
GA 2024, 456-472

Autoren:
Henning Lorenz
Johannes Porzelle