- 17.03.2025
- Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)
Erkenntnisse aus heimlichen Ermittlungsmaßnahmen – zum Nachweis auch von Bagatellkriminalität?
Erkenntnisse, die mittels Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, die an den Verdacht einer Katalogtat gebunden sind, dürfen nach h.M. zum Nachweis derselben prozessualen Tat auch dann noch verwertet werden, wenn der Verdacht der Katalogtat zwischenzeitlich entfallen ist. Der Beitrag argumentiert, dass eine solche Verwertung nicht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Zweckbindungsgrundsatz, in der neuen Rechtsprechung des BVerfG zu vereinbaren ist.
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