- 26.02.2025
- GesundheitsRecht (GesR)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschließlichkeit einer Zwangsbehandlung im Krankenhaus
Medizinische Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Patienten sind bisher nur im Krankenhaus erlaubt. Das BVerfG hat entschieden, dass diese Regelung teilweise verfassungswidrig ist und fordert eine Neuregelung bis 2027. Nach aktueller Gesetzeslage dürfen solche Maßnahmen bei betreuten Personen nur durchgeführt werden, wenn der Betreuer zustimmt und strenge zusätzliche Bedingungen erfüllt sind. Eine davon ist, dass die Maßnahmen ausschließlich während eines stationären Krankenhausaufenthalts erfolgen dürfen. Eine ambulante Behandlung ist ausgeschlossen. Dieser strikte Krankenhausvorbehalt ist verfassungswidrig. Das BVerfG sieht darin einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, wie sie in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verankert ist.