• 03.09.2024
  • Geldwäsche & Recht (GWuR)

Die Verdachtsmeldepflicht nach der EU-Geldwäscheverordnung

Die EU-Geldwäscheverordnung wird auch die Verdachtsmeldepflicht innerhalb der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Dabei ergeben sich wesentliche Änderungen im Vergleich zur heutigen Rechtslage. Unter anderem kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Der Einsatz legalen Vermögens für illegale Zwecke – ohne einen Verdacht auf Geldwäsche – wird meldepflichtig. Zudem werden verdachtsunabhängige schwellenwertbasierte Meldepflichten eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Regelungen dar.

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Quelle: Fundstelle:
  • GWuR 2024, 120-127
Autoren:
  • Lars Haffke