• 10.03.2025
  • Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Geserich befasst sich in seiner Anmerkung mit dem BFH-Urteil v. 21.11.2024, VI R 1/23, dass die Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen ablehnt, auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Da sich der Besprechungsfall von den bisher von den FG entschiedenen Fällen zur Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung unterscheidet, hatte die Vorinstanz die Revision zugelassen. Der BHF ist den tragenden Erwägungen des FG beigetreten, dass durch die streitigen Mitgliedsbeiträge auch Leistungen abgegolten werden, die ihrer Art nach auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen werden, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Steuerrecht Premium

Über 200 Titel zum deutschen und internationalen Steuerrecht, smart vernetzt mit Rechtsprechung und Vorschriften.
Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)
Quelle: Fundstelle:
  • HFR 2025, 233-235
Autoren:
  • RiBFH Dr. Stephan Geserich