• 09.07.2024
  • IT-Rechtsberater (ITRB)

Möglicher Rechtschutz von KI-Output nach dem UrhG oder GeschGehG

Generative Chatbots wie ChatGPT erlangen auch für die Arbeit in Unternehmen immer größere Bedeutung. Es stellt sich die Frage, ob der Output der Chatbots rechtlichen Schutz genießt. Zu denken ist an urheberrechtlichen Schutz; darüber hinaus ist fraglich, ob der Output ggf. ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte und somit durch das GeschGehG geschützt wäre.

IT-Rechtsberater (ITRB)

Quelle:
IT-Rechtsberater (ITRB)

Fundstelle:
ITRB 2024, 184-188

Autoren:
Thomas Söbbing