- 09.07.2024
- IT-Rechtsberater (ITRB)
Möglicher Rechtschutz von KI-Output nach dem UrhG oder GeschGehG
Generative Chatbots wie ChatGPT erlangen auch für die Arbeit in Unternehmen immer größere Bedeutung. Es stellt sich die Frage, ob der Output der Chatbots rechtlichen Schutz genießt. Zu denken ist an urheberrechtlichen Schutz; darüber hinaus ist fraglich, ob der Output ggf. ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte und somit durch das GeschGehG geschützt wäre.
Der vollständige Artikel ist enthalten in IT-Rechtsberater (ITRB).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris IT-Recht
Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.