- 12.06.2024
- juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Betriebliche Übung und „Transformation“ von Kollektivnormen bei Betriebsübergang
In der besprochenen Entscheidung (BAG, Urt. v. 19.09.2023 - 1 AZR 281/22) nimmt das BAG lehrbuchhaft zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung und den Möglichkeiten ihrer Beendigung Stellung – in der Sonderkonstellation, dass die betriebliche Übung sich auf Leistungen bezieht, die erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erbracht werden. Darüber hinaus befasste es sich mit dem Schicksal von Betriebsvereinbarungen im Fall eines Betriebsübergangs und den Möglichkeiten des neuen Inhabers, sich von diesen zu lösen.RA Dr. Thomas Müller-Bonanni zeigt in seiner Anmerkung auf, warum es für Arbeitgeber schwer ist, sich von einer einmal entstandenen betrieblichen Übung zu lösen und warum der theoretisch mögliche Abschluss von Änderungsvereinbarungen kaum praktikabel ist.