• 23.01.2025
  • Juristische Rundschau (JR)

Intransparenz eines Leistungsausschlusses in der Auslandsreisekrankenversicherung

I. Problemstellung

Leistungsausschlüsse haben in der Auslandsreisekrankenversicherung besonders große Bedeutung. Dies beruht in erster Linie darauf, dass die Versicherer beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel auf eine vorvertragliche Risikoprüfung anhand von Gesundheitsfragen gemäß § 19 VVG verzichten. Stattdessen werden Gesundheitsrisiken, die bereits vor Abschluss des Krankenversicherungsvertrags und des Reiseantritts bestehen, ausschließlich über Leistungsausschlüsse berücksichtigt. Dahinter steht die Erwägung, dass es sich bei der Auslandsreisekrankenversicherung um ein relativ preiswertes Versicherungsprodukt handelt, das die Versicherungsnehmer oft erst sehr kurzfristig vor Antritt der Reise abschließen. Der Verzicht auf eine vorvertragliche Risikoprüfung soll daher im Interesse beider Parteien einen schnellen und unkomplizierten Vertragsabschluss ermöglichen. Gleichzeitig will der Versicherer etwaige Missbräuche verhindern. Insbesondere geht es ihm darum, den Versicherungsschutz auf akute Erkrankungen zu beschränken, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages bzw. bei Antritt der Reise nicht vorhergesehen hat. Hierfür sind Leistungsausschlüsse ein geeignetes Instrument.

Juristische Rundschau (JR)
Quelle: Fundstelle:
  • JR 2025, 57-61
Autoren:
  • Prof. Dr. Dirk Looschelders
  • Franziska Derse