- 12.06.2024
- KoR (IFRS)
Der Referentenentwurf des Corporate Sustainability Reporting Directive Umsetzungsgesetzes
Am 22.03.2024 wurde der von vielen Unternehmen und ihren Stakeholdern lange erwartete Referentenentwurf (RefE) des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht (CSRD-UmsG) veröffentlicht. Damit geht der deutsche Gesetzgeber den ersten Schritt einer verpflichtenden Überführung der CSRD in deutsches Recht, die bis zum 06.07.2024 abgeschlossen sein muss. Mit der CSRD muss künftig sowohl eine deutlich größere Anzahl an Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte berichten als auch werden die inhaltlichen Berichtspflichten gegenüber den derzeitigen Anforderungen deutlich ausgeweitet. Darüber hinaus ist für diese Nachhaltigkeitsberichte eine externe inhaltliche Prüfung verpflichtend. Im folgenden Beitrag wird die Umsetzung der CSRD-Regelungen im RefE CSRD-UmsG insb. im Hinblick auf den Anwenderkreis, die Berichtsinhalte, die Verortung der neuen Berichtspflichten im Lagebericht, die elektronische Berichterstellung im ESEF-Format und die verpflichtende inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen ausführlich vorgestellt und kritisch gewürdigt.